Gebet der Hingabe 1

Gebet der Hingabe 1 – Klangprobe

Infoblatt zu Gebet der Hingabe Teil 1 432 HZ.
„Worte der Bekenntnis“

Ich freue mich, dass Sie dieses Gebet hören und sprechen werden.
Das Gebet ist 5:52 Minuten lang und in 432 Hz gestimmt.

Das „Gebet der Hingabe Teil 1“ wurde zum ersten Mal am Pfingstmontag 2021 von mehreren hundert Menschen gebetet.
Recht kurzfristig nur 2 Tage vor diesem Datum wurde mir von meinen geistigen Begleitern gesagt, ich möge den Menschen anbieten, sich mit dem Gebet der Hingabe in ein gemeinsames und spezielles Feld zu begeben:
„Der Frequenz der Heimkehr aller Schwestern und Brüder der Einheit“.
Da ich normalerweise sehr zögerlich bin, was das gemeinsame Betreten/Erschaffen eines hochfrequenten Feldes betrifft, bin ich umso erstaunter, dass mir die Lichtwesen der 9. Dimension (dazu gehören die Hathoren) diesen Auftrag gegeben hatten. Zumal es sich dieses Mal nicht um die mir bekannten non verbalen Gesänge handelte, sondern um die mir eingegebenen Worte eines Gebetes. Mittlerweile sind die „Worte der Zusammenkunft“ ein fester Bestandteil meiner Arbeit und mehr als tausend Menschen haben sie mittlerweile regelmäßig gehört und gesprochen.

Ich veranschlage für dieses Gebet 8 Euro.
Die Gebete sind je nach Wahl in datenschonender mp3 Auflösung oder in nicht komprimierter WAV Auflösung erhältlich. Bitte teilen Sie uns das bei Ihrer Bestellung vorab mit.
Sollten Sie eine CD wünschen, kommen dann noch Versandkosten hinzu.

Möchten Sie den vorliegenden Klang bestellen schicken Sie einfach eine mail an marienquellinfo@gmail.com

Wir schicken Ihnen dann alle Infos umgehend zu.
Mit der Bestellung erhalten Sie auch den genauen Wortlaut und Anleitung zum Gebet.
In Zeiten von anonymen, automatisierten Webshops mit eingebauten Bezahlmöglichkeiten, möchten wir uns auch in Zukunft diesem entziehen und jeden Klang persönlich an Sie verschicken.

Herzlichst,
Lars Köhne

 

Rechtlicher Hinweis: Hören Sie die vorliegende Frequenz niemals, wenn Ihre Aufmerksamkeit woanders erforderlich ist. Das Hören kann veränderte Bewusstseinszustände hervorrufen und erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Vorerkrankungen wie Epilepsie oder anderen schweren neuronalen Störungen ist vom Gebrauch abzuraten oder vorab der behandelnde Arzt zu Rate zu ziehen.